Das Thema „Bessere Rechtsetzung“ steht weit oben auf der europapolitischen Agenda. Vor dem Hintergrund der immer stärkeren Bedeutung von EU-Recht und EU-rechtlichen Vorgaben und mit Blick auf die verbreitete Kritik an europäischer Bürokratie und Überregulierung hat die EU-Kommission gemeinsam mit den anderen Institutionen seit 2005 ehrgeizige Initiativen gestartet, die auf eine Verbesserung der Rechtsetzung der EU und die Vereinfachung bestehenden EU-Rechts zielen.
Alle wichtigen Legislativvorschläge der Kommission werden inzwischen durch Konsultationen vorbereitet und von breit angelegten Folgenabschätzungen begleitet, die mit dem Vorschlag veröffentlicht und im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch von Rat und Europäischem Parlament beraten werden. Das bestehende EU-Recht wird im Rahmen eines fortlaufenden Vereinfachungsprogramms überprüft. Viele Vorschläge für Neuregelungen , die die EU-Kommission in den vergangen Jahren vorgelegt hat, dienen auch dem erklärten Ziel der Rechtsvereinfachung. Schließlich hat sich die EU wie bereits vorher eine Reihe von Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft im März 2007 das Ziel gesetzt, die bürokratischen Belastungen für Unternehmen aus EU-Recht und dessen mitgliedstaatlicher Umsetzung bis 2012 um 25% zu verringern. Das Aktionsprogramm, das das erreichen soll, begann zunächst mit umfangreichen Messungen bestehender Bürokratiekosten (nach dem niederländischen Standardkostenmodell) und wird im weiteren Fortgang umfangreiche Rechtsänderungen erfordern. Konkrete Vorschläge werden bereits für den Bereich des Gesellschafts- und Bilanzrecht diskutiert.
Der europapolitische Stellenwert, der diesen Initiativen zugemessen wird, gibt Anlass für einen genaueren Blick auf ihren Hintergrund und ihre Ausgestaltung. Davon ausgehend stellt sich die Frage, was sich in der EU tatsächlich getan hat im Sinne einer „Besseren Rechtsetzung“ und welche Möglichkeiten dieses Instrumentarium für konkrete Rechtsetzungsverfahren eröffnet. |