Schwerpunkt: Diskriminierungsverbote im Privatrecht Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - Grundsatz- und Praxisfragen
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Anerkannt als Fortbildungsveranstaltung i.S.d. §15 Fachanwaltsordnung
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 15. März 2007, an der Ruhr-Universität Bochum statt.
Anmeldungsformular (zum Versand per Fax oder E-Mail): hier
Info-Leporello als PDF: hier
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Aufgrund der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG, 2002/73/EG (zu Reform der RL 76/207/EWG) und 2004/113/EG der Europäischen Gemeinschaft sind die Mitgliedstaaten der EG verpflichtet, Verbote der Diskriminierung wegen der „Rasse“ und ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung und des Geschlechts zum Bestandteil des Arbeitsrechts sowie – Verbote der Diskriminierung wegen der „Rasse“ und ethnischen Herkunft sowie des Geschlechts zum Bestandteil des Vertragsrechts zu machen. In Deutschland werden diese gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) umgesetzt. Diskriminierungsverbote werden damit künftig in zahlreichen Lebensbereichen eine zentrale Rolle spielen; ihre Beachtung wird auch gerichtlich überprüft und durchgesetzt werden können. Kenntnisse des AGG, seiner gemeinschaftsrechtlichen Bezüge und seiner praktischen Wirkungsweise in einzelnen Rechts- bzw. Lebensbereichen sind daher unerläßlich. Das neue Gesetz wird auf der Veranstaltung vorgestellt, seine gemeinschaftsrechtlichen Hintergründe werden erörtert. Ferner werden die neuen Regelungen anhand von Beispielen aus der Praxis nationaler und ausländischer Gerichte sowie aktueller Fragen für einzelne Bereiche vertieft untersucht.
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I. Grundlagen und Übersicht | |
10.00-10.15 | Begrüßung | |
10.15.-11.00 | Diskriminierungsverbote im Privatrecht: Europarechtliche Grundlage Karl Riesenhuber | |
11.15-12.00 | Das AGG - Überblick mit Hinweisen zur Rechtsvergleichung und zur Richtlinienkonformität Dagmar Schiek | |
12.15-13.00 | Die Rechtsdurchsetzung nach dem AGG Eva Kocher
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II. Diskriminierungsverbote in einzelnen Rechts- und Lebensbereichen | |
14.15-15.00 | Arbeitsrecht Robert v. Steinau-Steinrück | |
15.15-16.00 | Mietrecht Marlene Schmidt | |
16.00-17.00 | Freizeitbereich Felix Welti
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Die Referenten: | |
PD Dr. Eva Kocher ist Privatdozentin in Hamburg sowie Mitträgerin des Feministischen Rechtsinstituts e.V. Seit der gemeinsam mit Prof. Dr. Heide Pfarr verfassten Monographie „Kollektivverfahren im Arbeitsrecht“ hat sie sich in zahlreichen Beiträgen vor allem mit den institutionellen und prozessrechtlichen Fragen einer effektiven Durchsetzung von Diskriminierungsverboten beschäftigt. In der von Dagmar Schiek herausgegebenen Kommentierung bearbeitet sie die §§ 13-18, 22-23 AGG.
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Prof. Dr. Karl Riesenhuber ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Er ist Autor des Lehrbuchs „Europäisches Vertragsrecht“ und Herausgeber des Bandes „Europäisches Methodenlehre“ und hat sich in einer Vielzahl von Beiträgen mit Grundfragen des Europäischen Privat- und Wirtschaftsrechts sowie insbesondere mit den gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverboten beschäftigt.
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Prof. Dr. Dagmar Schiek ist Jean Monnet Professorin für Europäisches Wirtschaftsrecht (Universität Oldenburg). Zum Antidiskriminierungsrechts hat sie u.a. in ihrer Habilitationsschrift „Differenzierte Gerechtigkeit“ (2000) sowie als Mitherausgeberin und Autorin des „Ius Commune Casebook on European Non-Discrimination Law“ (2007) und des Kommentars „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Ein Kommentar aus europäischer Perspektive“ (2007) publiziert.
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PD Dr. Marlene Schmidt ist wissenschaftliche Assistentin am Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Sie befaßt sich seit vielen Jahren mit Fragen des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsschutzes und seinen Auswirkungen auf das nationale Recht, so insbesondere in der Monographie „Das Arbeitsrecht der Europäischen Gemeinschaft“ (2001) und in ihrer Bearbeitung der §§ 6-12 AGG in der von Dagmar Schiek herausgegebenen Kommentierung.
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RA Dr. Robert v. Steinau-Steinrück, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Partner einer international tätigen Anwaltskanzlei. Er ist mit einer Vielzahl von Publikationen zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht hervorgetreten.
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PD Dr. Felix Welti ist Privatdozent am Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In seiner Habilitationsschrift „Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat“ (2005) und anderen Beiträgen hat er sich mit dem Recht behinderter Menschen und dabei auch deren Gleichstellung im Öffentlichen Recht und Zivilrecht befasst. In der von Dagmar Schiek herausgegebenen Kommentierung befasst er sich mit dem Behinderungsbegriff und den Änderungen im Sozialrecht. | |