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Lehrstuhl Prof.Dr.Riesenhuber



 

     


Systembildung im Europäischen Urheberrecht

INTERGU-Tagung 2006 - Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin
10. November 2006

Der Bestand gemeinschaftsrechtlicher Regeln zum Urheberrecht wird zunehmend größer. Mit der Verabschiedung der Online-Musikdienste-Empfehlung im Oktober 2005, die bereits Gegenstand der INTERGU-Tagung 2005 war, hatte die Rechtsetzungstätigkeit einen vorläufigen Abschluß gefunden. Auch wenn jetzt das Konsultationsverfahren zu urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen einen nächsten Rechtsakt ankündigt, ist der gewachsene Bestand Anlaß für eine Zwischenbilanz.
Im Mittelpunkt der INTERGU-Tagung 2006 steht die Frage nach der Systembildung im Europäischen Urheberrecht. Zu diesem Zweck sind zunächst die Rahmenbedingungen für die Rechtsetzungstätigkeit der Europäischen Gemeinschaft zu erörtern, wie sie sich aus dem Primärrecht sowie aus dem Internationalen Urheberrecht ergeben. Vor diesem Hintergrund ist der gewachsene Gesamtbestand der Rechtsangleichung, der acquis communautaire, zu sehen und die Frage aufzuwerfen, nach welchen Prinzipien der Gemeinschaftsgesetzgeber Sachfragen für die Rechtsangleichung ausgewählt hat: Welches Rechtsangleichungskonzept liegt dahinter? Die Systemfrage stellt sich aber auch im Hinblick auf die materiellen Regelungen des Urheberrechts. Mit einem zunehmenden Bestand einzelner Rechtsangleichungsmaßnahmen stellt sich zunehmend dringend die Frage, ob hier eins zum anderen paßt und ob die Regelungen den Schutzinteressen der Urheber gerecht werden. Und endlich stellt sich die Systemfrage auch auf der Ebene des nationalen Rechts. Soweit die Rechtsangleichung, wie ganz überwiegend der Fall, mit Hilfe von Richtlinien erfolgt, bedürfen diese der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber. Er steht vor der oftmals schwierigen Aufgabe, die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in das System des nationalen Rechts einzupassen. Aber auch die Rechtsprechung wird immer wieder mit Fragen des Europäischen Urheberrechts konfrontiert, dessen Vorgaben sie im Rahmen des methodisch Möglichen bei der Rechtsfindung Rechnung tragen muß.

Themenübersicht, Referenten und Zeitplan
 
Freitag, den 10.11.2006
10.00-10.15
§ 1 Begrüßung und Einführung Reinhold Kreile, Karl Riesenhuber

1. Teil: Grundlagen der Rechtsangleichung
10.15-10.45
§ 2 Primärrechtliche Grundlagen des Europäischen Urheberrechts: Grundfreiheiten, Vorbehalt der Eigentumsordnung, Kulturauftrag, Rechtsetzungskompetenzen Rudolf Streinz
10.45-11.15
§ 3 Das Internationale Urheberrecht als Grundlage und Bestandteil des Gemeinschaftsrechts Thomas Dreier

2. Teil Überblick: Stand und Entwicklung der Rechtsangleichung
11.15-11.45
§ 4 Der acquis communautaire des Europäischen Urheberrechts: Stand und Entwicklung der Rechtsangleichung und Harmonisierungskonzept - Jörg Reinbothe
11.45-12.00
Aussprache zu §§ 2-4

3. Teil: Einzelne Sachfragen
1. Abschnitt: Das materielle Urheberrecht
12.00-12.30
§ 5 Der Urheber und das Werk Karl Riesenhuber
12.30-13.00
§ 6 Die Inhalte des Urheberrechts: Vermögensrechte und droit moral Karl-Nikolaus Peifer
13.00-14.00
Mittagessen; Kaffee
14.00-14.30
§ 7 Die Schranken des Urheberrechts Gernot Schulze
14.30-14.45
Aussprache zu §§ 5-7

2. Abschnitt: Die Rechtewahrnehmung
14.45-15.15
§ 8 Rechtewahrnehmung: Urhebervertragsrecht und Verwertungsgesellschaftenrecht Silke v. Lewinski
 
3. Abschnitt: Der Rechtsschutz
15.15-15.45
§ 9 Die Rechtsverfolgung Michel M. Walter
15.45-16.00
Aussprache zu §§ 8-9
16.00-16.30
Kaffeepause

4. Teil: Europäisches Urheberrecht und nationales Recht
16.30-17.00
§ 10 Die Umsetzung von Richtlinien auf dem Gebiet des Urheberrechts in Deutschland Elmar Hucko
17.00-17.30
§ 11 Das Europäische Urheberrecht in der deutschen Rechtsprechung Eike Ullmann
17.30-18.00
Aussprache, Schlußworte
 
anschließend Empfang

Referentenverzeichnis
  • Thomas Dreier Dr. iur., Professor an der Universität Karlsruhe, Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR)
  • Elmar Hucko    Dr. iur., Ministerialdirektor a.D., vormals Leiter der Abteilung Handels- und Wirtschaftsrecht im Bundesministerium der Justiz, zur Zeit  Sonderbeauftragter der Bundesministerin der Justiz für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, Bonn
  • Reinhold Kreile Dr. rer. pol., Rechtsanwalt, Honorarprofessor an der Hochschule für Fernsehen und Film, vormals Vorsitzender des Vorstands und Generaldirektor der GEMA, München
  • Silke v.Lewinski Dr. iur., Referentin am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum und Steuerrecht, München
  • Karl-Nikolaus Peifer    Dr. iur., Professor an der Universität zu Köln, Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht
  • Jörg Reinbothe     Dr. iur., Abteilungsleiter, Europäische Kommission
  • Karl Riesenhuber   Dr. iur., M.C.J. (Austin), Professor an der Ruhr-Universität Bochum
  • Rudolf Streinz   Dr. iur., Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Gernot Schulze     Dr. iur., Rechtsanwalt in München, Lehrbeauftragter an der Universität Passau
  • Eike Ullmann    Dr. iur., Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Honorarprofessor an der Universität Mannheim
  • Michel M. Walter Dr. iur., Rechtsanwalt in Wien, Honorarprofessor an der Universität Wien


 
 
 
Letzte Änderung: 04.10.2007 | Ansprechpartner/in: Frank Rosenkranz